THERAPIE BEI ZWANGSERKRANKUNGEN: Mag. Dr. Carina BREY
|
ZWANGSSTÖRUNG, ZWANGSERKRANKUNG, ZWANGSGEDANKEN, GRÜBELZWANG, ZWANGSHANDLUNGEN, KONTROLLZWÄNGE, WASCHZWÄNGE
|
Wesentliche Kennzeichen der Zwangsstörung sind immer wiederkehrende Zwangshandlungen oder Zwangsgedanken, welche von der betroffenen Person fast immer als massiv belastend und quälend erlebt werden. Die Zwangsgedanken und die Zwangshandlungen werden von den Patientinnen und Patienten in den meisten Fällen als sinnlos erkannt. Sie werden weder als angenehm empfunden, noch dienen sie dazu, an sich nützliche Aufgaben zu erfüllen. Die Betroffenen erleben Zwangsaktivitäten häufig als Vorbeugung gegen ein objektiv unwahrscheinliches Ereignis, das ihnen oder ihnen wichtigen Personen Schaden bringen könnte oder bei dem sie selbst Unheil anrichten könnten. Die Betroffenen versuchen zumeist erfolglos, sich diesen Zwängen zu widersetzen. Häufig geht die Zwangsstörung mit Angstsymptomen und quälender innerer Anspannung einher.
Zwangshandlungen und Zwangsgedanken werden häufig als extrem zeitraubend erlebt, da diese Rituale bis zu mehreren Stunden pro Tag in Anspruch nehmen können. Somit ist oft, in schweren Fällen, das Aufrechterhalten einer normalen Tagesstruktur, wie die Teilnahme am Schulunterricht oder das Nachgehen einer Berufstätigkeit und ein erfülltes Sozialleben der Betroffenen, nicht mehr gegeben.
BEISPIELE FÜR ZWANGSHANDLUNGEN
Waschzwang
Putzzwang
Zwanghaftes Überprüfen und Kontrollieren, zum Beispiel ob der Herd oder andere Elektrogeräte abgedreht sind oder ob die Eingangstüre versperrt wurde
ständiges Sammeln oder permanentes Ordnen
BEISPIELE FÜR ZWANGSGEDANKEN
Zwangsgedanken können unterschiedliche Inhalte aufweisen:
das ständige Wiederholen einzelner Worte oder Sätze
ständiges (oft auch nur gedankliches) Aufsagen von Zahlenreihen
sexuelle, obszöne, religiöse, gewalttätige Gedanken
DIAGNOSTIK DER ZWANGSSTÖRUNG NACH ICD 10
Für eine eindeutige Diagnose sollen wenigstens 2 Wochen lang an den meisten Tagen Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen oder beides nachweisbar sein, sie müssen quälend sein oder die normale Aktivität stören. Die Zwangssymptome müssen folgende Merkmale aufweisen:
Zwangsgedanken müssen als eigene Gedanken oder Impulse für Betroffene erkennbar sein.
Der Gedanke oder die Handlungsausführung dürfen nicht an sich angenehm sein (einfache Erleichterung von Spannung und Angst wird nicht als angenehm in diesem Sinne betrachtet).
Die Gedanken, Vorstellungen oder Impulse müssen sich in unangenehmer Weise wiederholen.
Wenn die Patientin oder der Patient versucht den Zwangsgedanken oder die Zwangshandlung zu unterdrücken, gelingt dies nicht langfristig.
Zwangshandlungen und Zwangsgedanken werden von Betroffenen wiederholt als unangenehm empfunden und mindestens ein Zwangsgedanke oder eine Zwangshandlung wird als unangemessen angesehen.
Das Alltagsleben der Patientin oder des Patienten ist beeinträchtigt.
THERAPIE DER ZWANGSSTÖRUNG
Zwangsstörungen können in der Regel psychotherapeutisch mit gutem Erfolg behandelt werden. Im Rahmen der Psychotherapie kann manchmal auch eine Kombination von Medikamenteneinnahme und Psychotherapie vorübergehend notwendig sein.
|
|
|